Amtsarzt bei Umbettungen von Leichen als Autorität gefragt
Mit dem wird eine Person des öffentlichen Dienstes bezeichnet, die für öffentliche, medizinische Einrichtungen der Länder und Gemeinden wie z.B. bei Gesundheitsämtern zum Einsatz kommt und verschiedene Aufgaben nach dem Ableben einer Person zu erfüllen hat. Eine wesentliche Rolle nimmt der Amtsarzt bei der Beförderung bzw. der weiterführenden Untersuchung eines Verstorbenen ein, der nicht an Altersschwäche gestorben ist. Sollte durch den Hausarzt ein Totenschein ausgestellt worden sein und dieser als Todesursache eine schwere Erkrankung oder ein Fremdeinwirken für den Todesfall festgestellt haben, ist der Amtsarzt der Gemeinde hierüber unmittelbar in Kenntnis zu setzen. Dieser übernimmt nicht nur die Verantwortung für weitere Untersuchungen, sondern auch für eine sachgemäße Beförderung des Leichnams sowie dessen Aufbahrung . Auch bei Exhumierungen oder Umbettungen von Leichen ist der Amtsarzt als Autorität gefragt, um derartige Maßnahmen aus medizinischer Hinsicht zu verantworten bzw. aufgrund zu hoher Risiken für die beteiligten Personen zu unterbinden.