Aufbahrung eine kosmetische Aufbereitung der Leiche
Mit der Aufbahrung wird die Ausstellung des verstorbenen Körpers einer Person bezeichnet, die zwischen Ableben und Begräbnis erfolgen kann und in Deutschland an verschiedene, gesetzliche Auflagen gebunden ist. Die Aufbahrung kann beim Bestattungsunternehmen selbst ebenso wie in der Kirche oder Leichenhalle der Gemeinde erfolgen, eine geschlossene Aufbahrung ist hierbei deutlich üblicher wie die offene Aufbewahrung , die einen Blick auf den Toten sowie dessen Berührung ermöglicht. Bevor es zur Aufbahrung kommen kann, ist der Leichnam durch einen Arzt freizugeben, der im Rahmen der Leichenschau einen Totenschein ausstellt. Zur Ausstellung des Scheins ist bei einem natürlichen Tode jeder Arzt befähigt, bei meldepflichtigen Erkrankungen oder einem unnatürlichen Tode muss es sich um einen Amtsarzt handeln. Nach der Freigabe finden die Waschung der Leiche sowie unter Umständen Maßnahmen der Thanatopraxie statt, die neben der hygienischen auch eine kosmetische Aufbereitung der Leiche umfassen. Abschließend vor der Aufbahrung kann die Einkleidung in eine vertraute Garderobe des Toten erfolgen, bei allen Maßnahmen besteht bei zahlreichen Gemeinden bzw. Bestattungsunternehmen die Möglichkeit, dass Hinterbliebene aktiv bei Waschung und Einkleidung mithelfen.