Bestattungsgesetz aller Bundesländer eine Friedhofspflicht
Das Bestattungsgesetz stellt die juristische Grundlage einer jeden Nation dar, in welcher Weise die Bestattung Verstorbener zu erfolgen hat, welche Pflichten hierbei durch die Hinterbliebenen zu erfüllen sind und wie die Kosten für das Begräbnis verteilt werden. In Deutschland unterliegen diese Regelungen den einzelnen Bundesländern, in ihren Grundzügen ähneln sich die Bestattungsgesetze in Deutschland jedoch allesamt. Nach dem Bestattungsgesetz besteht eine Bestattungspflicht der nächsten Verwandten wie Eltern oder Kinder, diese haben somit die entsprechenden, organisatorischen Pflichten zu übernehmen. Die Kostentragungspflicht für die Beisetzung unterliegt im Regelfall dem Erben bzw. eine dem Verstorbenen unterhaltspflichtige Person, was in beiden Fällen nicht zwingend dem Status eines engen Verwandten entsprechen muss. Neben der Bestattungspflicht fordert das Bestattungsgesetz aller Bundesländer eine Friedhofspflicht ein, der Leichnam ist somit bei einem Sarg- oder Urnenbegräbnis speziell hierfür angelegten Friedhöfen zuzuführen. Erst in den 1930er Jahren wurde durch das Feuerbestattungsgesetz eine genehmigte Alternative zur klassischen Sargbestattung geschaffen, einzelne Bundesländer wie z.B. Nordrhein-Westfalen bieten seit einigen Jahren durch Öffnungsklauseln die Möglichkeit zu alternativen Bestattungsvarianten wie der Baumbestattung.