Bestattungspflicht durch das Bestattungsgesetz vorgegeben
Die Bestattungspflicht bezeichnet eine gesellschaftlich etablierte und akzeptierte Regelung, einen Verstorbenen seiner letzten Ruhestätte zuzuführen. Die Bestattungspflicht ist dabei keine Errungenschaft des modernen Rechtsstaates, sondern war bereits im Mittelalter etabliert. Zur damaligen Zeit übernahm die örtliche Kirchengemeinde den Transport der Leiche sowie ihre Bestattung auf einem kirchlichen Friedhof, wobei dies eher als moralische und nicht als juristische Pflicht durchgeführt wurde. Im modernen, gesellschaftlichen Umfeld wird die Bestattungspflicht durch das Bestattungsgesetz vorgegeben, das bundesweit nicht einheitlich ist und in seinen Details den Regelungen der einzelnen Bundesländer unterliegt. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist dabei die Benennung der Personen, die als Bestattungspflichtiger sämtliche Maßnahmen zur Beisetzung einzuleiten haben und hierfür im Regelfall auch die Kosten übernehmen. Die Bestattungspflicht nach dem Ableben einer Person fällt dabei direkten Verwandten wie dem Ehepartner sowie Kindern, Eltern oder Geschwistern zu, falls diese nicht vorhanden sind, kann die Bestattungspflicht auch auf Sorgerechtsträger oder Verwandte bis zum 3. Grade zurückfallen.