Bestattungsschein ist einem Krematorium bzw. der Friedhofsverwaltung vorzulegen
Der Bestattungsschein ist ein in Deutschland wesentliches Dokument, der die Freigabe eines Leichnams für die Bestattung bzw. Kremation attestiert. Das Dokument wird im Regelfall von der Gemeindeverwaltung ausgestellt und ist einem Krematorium bzw. der Friedhofsverwaltung vorzulegen, die durch den Bestattungsschein die rechtliche Grundlage zur Durchführung der Kremation bzw. zum Begräbnis des Verstorbenen erhält. Der Bestattungsschein ist dabei nicht mit dem Leichenschauhausschein zu verwechseln, der im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Totenschein bezeichnet wird. Dieser attestiert alleine den eingetretenen Tod durch einen Haus- oder Amtsarzt, der zudem im Totenschein zu vermerken hat, ob es sich bei der Todesursache um eine ansteckende Erkrankung oder Seuche gehandelt hat, um entsprechende Maßnahmen beim örtlichen Gesundheitsamt einleiten zu können. Das Vorliegen des Totenscheines ist eine wesentliche Voraussetzung für die Ausstellung des Bestattungsscheines, wobei erst nach dessen Ausstellung eine Beisetzung im eigentlichen Sinne erfolgen kann.