Beurkundung Speziellen ist die Beurkundung eines Sterbefalls gemeint
Der Begriff Beurkundung bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch die Erstellung einer offiziellen Urkunde von Seiten eines Notars bzw. einer öffentlichen Einrichtung, die einen bestimmten Sachverhalt auf rechtlich gesicherter Art und Weise verbürgt. Im Speziellen ist die Beurkundung eines Sterbefalls gemeint, die vom Stadtamt vorgenommen wird und für die verschiedene Voraussetzungen durch die Hinterbliebenen zu erfüllen sind. Die Beurkundung erfolgt alleine durch Vorlage des Personalausweises des Verstorbenen, dem Totenschein mit eventuellen, ärztlichen Vermerken sowie Dokumente, die über die Bestattungspflicht Aufschluss geben, z.B. ein Ehevertrag. Nach Vorlage dieser und noch weiterer Dokumente und ihrer Prüfung erfolgt die Beurkundung des Sterbefalls, die z.B. als wesentliches Dokument bei der Auszahlung von Versicherungsleistungen eingefordert wird. Für einen formal korrekten Ablauf der Beurkundung ist der eingetretene Sterbefall binnen einer Frist von wenigen Werktagen nach dem Tode dem Stadtamt anzuzeigen, die konkrete Zeitspanne hierfür wird durch die jeweilige Gemeinde festgelegt.