Buße durch eine kirchliche Autorität ausgesprochen
Der Begriff Buße steht im religiösen Kontext der Sünde gegenüber und ermöglicht es jedem Menschen, durch eine büßende Handlung Gott und dem Himmelreich wieder näherzukommen. Die Buße kann somit als Strafhandlung verstanden werden, die sich der Büßer jedoch selbst auferlegt bzw. die durch eine kirchliche Autorität ausgesprochen wird, z.B. zum Abschluss der Beichte. Die Buße hat somit kein juristisches Belang im Sinne eines Rechtsstaates sondern wird vom Büßer vielmehr als regelnde Maßnahme verstanden, die ihm nach dem Tode die Gnade Gottes eher verspüren lässt und einen schnelleren Übergang ins himmlische Reich ermöglicht. Während noch heute in der katholischen Kirche die Buße als Dienst der Nächstenliebe oder durch die Gabe von Almosen ausgelebt wird, verbindet die evangelische Kirche mit diesem Begriff eher die Änderung einer inneren Einstellung, um so fortan stärker nach Gottes Geboten leben zu können.