Willenserklärung
Die Willenserklärung findet als Begriff sowohl im Zusammenhang mit einem Testament wie einem Erbvertrag seine Anwendung und stellt dabei die niedergeschriebenen und bindenden Worte des Verstorbenen in der Äußerung seines letzten Willens dar. Zu Lebzeiten äußert die entsprechende Person hierdurch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte seine Wünsche, wie nach seinem Tod mit dessen Besitztümern umzugehen ist. Die Willenserklärung in Form eines Erbvertrags wird notariell festgehalten und ist bei Einhaltung aller formalen Richtlinien bindend, geht also so z.B. über die gesetzlichen Regelungen des Erbrechts hinaus. Der Willenserklärung des Verstorbenen ist daher in jedem Fall Folge zu leisten, wobei sich diese Willenserklärung nicht bloß auf die Verteilung des Nachlasses auswirken kann. Beispielsweise kann der Verstorbene in seinem Testament oder Erbvertrag auch festhalten, in welcher Weise er sich seine Beisetzung vorstellt oder ob andere, weltliche wie religiöse Besonderheiten bei der Gestaltung der Trauerfeier zu beachten sind.